- 25.08.2025 bis 28.08.2025
- 08.09.2025 bis 12.09.2025
- 10.11.2025 bis 14.11.2025
ab Dezember 2025: Schulungen jede Woche, ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen.
- Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
- Alltagsbegleiter übernehmen stundenweise die Beschäftigung oder Begleitung von pflegebedürftigen Menschen in deren Häuslichkeit.
- Alltagsbegleiter übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern helfen den Bedürftigen lediglich bei einfachen Alltagsaufgaben oder leisten Gesellschaft.
- Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel Begleitung bei Spaziergängen, Unterstützung beim Einkaufen, hauswirtschaftliche Unterstützung, Arbeiten im Garten oder Fahrdienste zu Terminen.
- Als Alltagsbegleiter nach §45a SGB XI brauchen Sie keine bestimmten Vorkenntnisse, sondern einfach nur etwas freie Zeit, Empathie-Fähigkeit, Geduld und die Leidenschaft, zu helfen.
- Die Tätigkeit eignet sich, wenn Sie hauptberuflich oder neben Ihrem Job etwas Sinnvolles und Erfüllendes tun möchten, gerne anderen helfen und neue Kontakte knüpfen möchten.
- Hierzu bedarf es einer Schulung, die vorgeschrieben ist, um als Alltagshelfer zum Einsatz kommen zu dürfen.
- kleine Firmen unter 10 Mitarbeiter können eine 100%-ige Förderung erhalten, über das Qualifizierungschancengesetz.
- Auch Soloselbständige könnten ggf. eine Förderung bekommen unter besonderen Bedingungen, z.B. wenn Sie Bürgergeld bekommen und zusätzlich in der Betreuung arbeiten.
- Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind oder beim Jobcenter, können Sie an diesem Seminar mit einem Bildungsgutschein teilnehmen und die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter nach einem Bildungsgutschein
Reichen Sie den Bildungsgutschein bei uns ein
Nehmen Sie an der Weiterbildung teil
Maßnahmennummer: 036/55/25
- Der Kurs ist steuerlich absetzbar.
- Die Pflegekassen haben nach § 45 SGB XI den gesetzlichen Auftrag, Personen, die sich in einer Pflegesituation befinden und Personen, die Interesse daran haben Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen, kostenfrei zu schulen und umfassend zur Pflege zu informieren. Fragen Sie bei der Pflegekasse, ob die Kosten des Kurses übernommen werden.