Sie möchten Nachbarschaftshelfer/Alltagshelfer werden und die Betreuungs- und Entlastungsleistungen i.H.v. 131 Euro erbringen und mit der Pflegekasse abrechnen?
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes werden in Deutschland rund 4.1. Millionen Menschen zu Hause gepflegt. Nachbarschaftshelfer kümmern sich, um alle alltäglichen Belange. Einkaufen gehen, Spazieren gehen, Hauswirtschaft, Kochen, Begleitung u.v.m. Dafür sind Nachbarschaftshelfer im Einsatz.
In diesem Kurs erlernen Sie, was es bedeutet, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag zu unterstützen und welche Voraussetzungen und Eigenschaften Sie erfüllen müssen, um mit den Pflegekassen abzurechnen. Sie lernen die Abrechnungsmodalitäten, den Ablauf und Einsatz in der Nachbarschaftshilfe/Alltagshilfe, Einblick in das Versicherungsrecht und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachbarschaftshilfe.
Die Pflegekassen haben daher nach § 45 SGB XI den gesetzlichen Auftrag, Personen, die sich in einer Pflegesituation befinden und Personen, die Interesse daran haben Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen, kostenfrei zu schulen und umfassend zur Pflege zu informieren.
Inhalt:
- Einführung in die Nachbarschaftshilfe/Alltagshilfe
- Voraussetzungen und Eigenschaften
- Alltagshilfebasisschulung § 45 a/b SGB XI
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Welche Pflegetöpfe können genutzt werden
- Abrechnungsmodalitäten
- Kundengewinnung
- Marketing und Werbung
Nach Kursteilnahme erhalten Sie ein personalisiertes Teilnehmerzertifikat.
Kurskosten: 398 Euro zzgl. 19 % USt.
Schulungstermine - 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr - online Schulung
- 14.07.2025 bis 18.07.2025
- 08.09.2025 bis 12.09.2025
- 10.11.2025 bis 14.11.2025
Anmeldung mit Anmeldungsformular an: kontakt@handinhandalltagshilfe.de
Kostenübernahme
- Wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind oder beim Jobcenter, können Sie an diesem Seminar mit einem Bildungsgutschein teilnehmen und die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
- Der Kurs ist steuerlich absetzbar.
- Die Pflegekassen haben daher nach § 45 SGB XI den gesetzlichen Auftrag, Personen, die sich in einer Pflegesituation befinden und Personen, die Interesse daran haben Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen, kostenfrei zu schulen und umfassend zur Pflege zu informieren. Fragen Sie bei der Pflegekasse und reichen uns die Bestätigung der Kostenübernahme ein.
Anmeldung mit Anmeldungsformular an: kontakt@handinhandalltagshilfe.de
Anmeldung unter:
www.handinhand-bildungsforum.de